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NAN 04.2022
Foto: Kranczoch
Strandbadsaison 2022: Bade- und Fütterungsverbot bleibt / Kontrollen angekündigt
NECKARAU. Sobald die ersten sonnigen Frühlingstage wieder viele Menschen ins Freie locken, wird auch die Strandbadsaison beginnen. „Das Strandbad ist wie Urlaub für die ganze Familie und weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ein rücksichtsvolles Miteinander zum Wohle aller ist jedoch unerlässlich“, mahnt aus diesem Anlass aktuell Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. Denn: Die Strandbadsatzungwurde 2020 neu gefasst und soll – so das Ziel der Stadt – insbesondere die vermehrten Grillaktivitäten, die in der Vergangenheit zu hoher Rauchentwicklung, Verschmutzung und Belästigung anderer Gäste geführt hatten, eindämmen. Zur Erinnerung die Änderungen: Das Mitbringen und Nutzen eigener Grills im Strandbad ist nicht mehr zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Stattdessen ist Grillen nur noch in der ausgewiesenen „Grillzone“ an den insgesamt zwölf Stationen erlaubt, die täglich von 6 bis 22 Uhr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht möglich, vielmehr gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Damit alle Grillfreunde die Gelegenheit erhalten, die stationäre Einrichtung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Roste nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Die Grillzone ist grundsätzlich nur für die Zubereitung vorgesehen, der Verzehr der Speisen hat außerhalb der Grillzone zu erfolgen. Abfälle oder Kohlereste sind in die bereitstehenden Abfallbehälter und Ascheeimer zu entsorgen. Die Grillstationen stehen auf Betonfundamenten und sind mit Müll- und Aschebehältnissen ausgestattet. Damit soll sowohl die Brandgefahr eingedämmt als auch die Sauberkeit erhöht werden. „Durch die Beschränkung auf die Grillzone und eine entsprechende Verortung wird der Rauchentwicklung beim Grillen zukünftig entgegengewirkt“, glaubt die Stadt. Über die Einhaltung dieser und der weiteren Regeln am Strandbad soll auch in diesem Jahr städtisches Personal wachen.
Ebenso über „die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen“, ergänzt die Stadt. Denn das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen weiterhin zwischen 11 und 19 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falschparker werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt, kündigt die Stadt an und appelliert, öffentliche Verkehrsmittel zur Anfahrt zu nutzen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert außerhalb des Strandbades den ruhenden Verkehr. Generell verboten ist und bleibt die Fütterung von Vögeln und Tieren. „Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß der geltenden Strandbadsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belegt werden“, mahnt der zuständige Fachbereich und appelliert an alle Besucherinnen und Besucher des Strandbades, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Dies schade den Tieren „in den meisten Fällen, die Population wächst und verdrängt heimische Arten, Ratten und ähnliches Ungeziefer werden angelockt und die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu“.
Ebenfalls verboten ist und bleibt das Baden am Strandbad. Das übrigens so heißt, weil es ursprünglich mal nicht nur geduldet, sondern sogar erlaubt war. Generationen von Neckarauern können sich daran noch lebhaft erinnern. Wie Prof. Dr. Jörg Schmidt. Der pensionierte Verwaltungsrichter ist dreißig Jahre lang am Strandbad geschwommen. „Seit meiner frühen Jugend und bis zum Verbot“, wie er den NAN sagte. Und er klagte am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen das Badeverbot am Strandbad Mannheim. Bis er jetzt die Klage zurückgezogen hat. „Die wollen es verzögern. Ist doch klar. Der Leiter des Rechtsamts, der das bearbeitet, könnte das in einer halben Stunde machen. Länger bräuchte er nicht“, hatte er damals auf die Frage, warum es so lange dauere, bis die Klage bearbeitet sei, kritisiert. „Das ist Taktik.“ Die jetzt offensichtlich gefruchtet hat. Das Baden am Strandbad bleibt also verboten. „Tja, das war eine Überraschung, dass Herr Professor Schmidt aufgegeben hat. Es scheint, das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat sich hier um eine Entscheidung gedrückt und Formalien vorgeschoben“, vermutet Gisela Korn-Pernikas. „Wir bedauern das sehr, war doch Herr Professor Schmidt ein Jurist, der mit seinen Fachkenntnissen hier der richtige Mann war. Leider ist er nach Jahren zermürbt, in der Sache weiterzumachen“, bedauert die Vorsitzende des Mannheimer Strandbadvereins MaStra. Und sie kündigt an: „Wir möchten unbedingt weiterhin, dass das Baden im sauberen Rhein wieder möglich wird. Dazu eine Begrenzung im Wasser zur Fahrrinne der Schiffe, um mehr Sicherheit für Schwimmer einzubauen. Wir werden in unserer nächsten Mitgliederversammlung über das Thema beraten.“ nco
Mannheimer Morgen 11.03.2022
Mannheim. Jetzt ist es ihm zu blöd. Nach mehr als drei Jahren hat Jörg Schmidt, der frühere Vizepräsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), seine Klage gegen das Badeverbot am Mannheimer Strandbad zurückgezogen. „Es ging mir darum, einen von mir als rechtswidrig erkannten Zustand zu beseitigen“, schreibt er zur Begründung dem Karlsruher Verwaltungsgericht. „Dass mir bei diesem Vorhaben meine jungen Kollegen mit ausschließlich formalistischen Argumenten so viele Steine in den Weg legen, enttäuscht mich und lässt mich resignieren.“ Er habe nun schlicht keine Lust mehr, sich mit „zwar scharfsinnigen, teils aber widersprüchlichen oder sogar fast abwegigen Argumenten auseinanderzusetzen“.
Zunächst hatte das Gericht mehr als zwei Jahre gebraucht, um eine erste Klage Schmidts für unzulässig zu erklären: Die Form sei nicht die richtige. Das nannte der einstige VGH-Vize zwar im Ergebnis vertretbar. Er hätte sich aber früher einen entsprechenden Hinweis gewünscht, um seine Klageart direkt verändern zu können. Das tat er dann vor einem Jahr. Doch jetzt teilte dem Ex-Richter der mittlerweile zuständige erstinstanzliche Kollege mit, die neue Klageform für falsch zu halten. „Mit einer abstrusen Begründung“, sagt Schmidt dem „Mannheimer Morgen“. Er sei sich nun sicher, dass jener Richter ihn abweisen werde. Und da er nicht vor habe, das Ganze an die höhere Instanz - seinen alten Arbeitsplatz in der Schubertstraße - zu tragen, lasse er es jetzt gut sein. Einen sarkastischen Hieb gibt Schmidt dem Karlsruher Verwaltungsgericht indes noch mit: Dass mit dessen tatkräftiger Unterstützung das Badeverbot als „rechtswidrig gewordene Rechtsverordnung“ jetzt weiter gelte, „entspricht nicht unbedingt meinen Vorstellungen vom effektiven verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz für den Bürger“.
Mit der Stadt streitet Schmidt seit 2015 um das Badeverbot. Die Kommune hält das Schwimmen am Strandbad nach wie vor für sehr gefährlich, vor allem wegen der Strömung und der Schiffe. Der frühere VGH-Vize verweist dagegen auf frühere Jahrzehnte ohne Badeunfälle. Zudem gehöre es nicht zu den Aufgaben des Staates, den Einzelnen an einer allenfalls ihn selbst gefährdenden Unternehmung zu hindern. Und die Wasserqualität - mit der das Verbot 1978 begründet wurde - habe sich nachweislich stark verbessert.
Von seiner Kindheit bis zum Verbot sei er selbst mehr als 30 Jahre am Strandbad geschwommen, sagt Schmidt. Heute wolle er das zwar nicht mehr. Doch würde ihn zum einen die kostenlose Badegelegenheit für die Allgemeinheit freuen. Zum anderen gehe es um sein verletztes Rechtsempfinden, weil die Stadt so stur an ihrem Verbot festhalte.
Dass Schmidt nun seine Klage zurückgezogen hat, bedauert Gisela Korn-Pernikas, die Vorsitzende des Fördervereins Mannheimer Strandbad. „Es ist weiterhin für uns ein großes Anliegen, dass am Strandbad wieder im sauberen Wasser gebadet werden kann.“ Das könne mit einer Schutzzone zur Fahrrinne hin geschehen. Bei der nächsten Mitgliederversammlung werde man über das weitere Vorgehen beraten, kündigt Korn-Pernikas an.
Die Mannheimer Liste hat im vergangenen Jahr im Gemeinderat beantragt, das Baden im Rhein am Strandbad wieder zu erlauben. Zur Antwort erhielt sie von der Stadtverwaltung, dies falle nicht in die Zuständigkeit der Stadträte, sondern der Unteren Wasserbehörde und damit des Oberbürgermeisters. Daher sei der Antrag unzulässig. Zudem wurde auf Schmidts seinerzeit noch anhängige Klage verwiesen. Und inhaltlich ergänzt, die EU habe die Wasserqualität des Rheins zuletzt als „nicht gut“ eingestuft. Zudem sei er wie der Neckar eine „hochfrequentierte Bundeswasserstraße“. Vor dem Schwimmen in diesen beiden Flüssen warne auch die Schifffahrtsverwaltung ausdrücklich.
aus Amtsblatt Stadt Mannheim vom 10.03.2022
Ab dem 15. März beginnt die Strandbadsaison.
Das Strandbad ist eingebettet in einer Rheinschleife südlich des Naturschutzgebietes Reißinsel im Waldpark und großzügige Liege und Spielflächen bieten Platz zum Picknicken, Lesen, Sonnenbaden, Erholen und Spielen. „Das Strandbad ist wie Urlaub für die ganze Familie und weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ein rücksichtsvolles Miteinander zum Wohle aller ist jedoch unerlässlich“,erläutert Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer.
Der für das Strandbad zuständige Fachbereich Sport und Freizeit erinnert an die geltende Strandbadsatzung, die 2020 neu gefasst wurde und insbesondere die vermehrten Grillaktivitäten, die in der Vergangenheit zu hoher Rauchentwicklung, Verschmutzung und Belästigung anderer Gäste geführt hatten, eindämmen soll.
Das Mitbringen und Nutzen eigener Grills im Strandbad ist nicht mehr zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Stattdessen ist Grillen nur noch in der ausgewiesenen „Grillzone“ an den insgesamt zwölf Stationen erlaubt, die täglich von 6 bis 22 Uhr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht möglich, vielmehr gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Damit alle Grillfreunde die Gelegenheit erhalten, die stationäre Einrichtung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Roste nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Die „Grillzone“ ist grundsätzlich nur für die Zubereitung vorgesehen, der Verzehr der Speisen hat außerhalb der „Grillzone“ zu erfolgen. Abfälle bzw. Kohlereste sind in die bereitstehenden Abfallbehälter bzw. Ascheeimer zu entsorgen.
Die Grillstationen stehen auf Betonfundamenten und sind mit Müll- und Aschebehältnissen ausgestattet. Damit wird sowohl die Brandgefahr eingedämmt als auch die Sauberkeit erhöht. Durch die Beschränkung auf die Grillzone und einer entsprechenden Verortung wird der Rauchentwicklung beim Grillen zukünftig entgegengewirkt.
Die Regeln der jeweils aktuellen Corona- Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind zu beachten. Um ein geordnetes und möglichst störungsfreies Miteinander aller Besucherinnen und Besucher sicherzustellen, wird das Personal des Strandbads die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen überwachen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert außerhalb des Strandbads den ruhenden Verkehr. Das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falschparker werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt. Die Stadt appelliert daran, öffentliche Verkehrsmittel zur Anfahrt zu nutzen. Zudem gilt ein Fütterungsverbot für Vögel und Tiere. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß der geltenden Strandbadsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belegt werden. Es wird an alle Besucherinnen und Besucher appelliert, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Dies schadet den Tieren in den meisten Fällen, die Population wächst und verdrängt heimische Arten, Ratten und ähnliches Ungeziefer werden angelockt und die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.
Weitere Informationen:
Liebe Mitglieder, liebe Strandbadfreunde*innen
wir blicken erneut auf ein Jahr zurück, in dem uns der Virus Corona einiges abgefordert hat. Wir hoffen, alle sind bei guter Gesundheit und können schöne Festtage mit Ihren lieben Menschen feiern.
Das Jahr war am Strandbad mit einigen Einschränkungen verbunden. Zweimal lange Hochwasser. Das Winterhochwasser war für viele auch ein schönes Ereignis. Schlittschuh laufen auf der zugefrorenen Wiese, richtige Winterlandschaft. Das gab es lange nicht mehr.
Das zweite Hochwasser dann war nur ärgerlich. Frühjahr und endlich raus, da steht der Lido unter Wasser. Das Bistro Oro hat es wieder schlimm getroffen. Ist jetzt aber umso schöner wieder vom Pächter hergerichtet worden. Hoffen wir, dass das marode Gebäude noch lange den Fluten und anderem gefährdendem Unbill standhält.
Trotz viel Nass dieses Jahr konnten wir es wieder genießen am Strand, der Wiese oder den Bänken zu sitzen/liegen, spazieren zu gehen auf der Promenade. Der Regen hat der Natur sehr gut getan und auch bei schlechtem Wetter hat das Strandbad seinen Reiz.
Die neue Strandbadordnung hat sich bewährt. An den Grills gute Stimmung unter den Leuten. Weniger Rauchschwaden im Eingangsbereich kommt gut. Naja, einige Hundebesuche und mitgenommene Fahrräder klappt noch nicht wirklich gut in unserem Naturidyll.
Im Juli konnte endlich eine Mitgliederversammlung stattfinden und die Wahl des Vorstandes. Neue Vorstände wurden: Jürgen Wallenwein (stellvertretender Vorstand/Schriftführer) und Daniele Schild (Kassiererin). Wir danken den „alten“ Vorständen für ihre Arbeit; sie bleiben uns im Verein erhalten.
Der Vorstand MASTRA e.V .wünscht allen MASTRA Mitgliedern schöne Festzeit und ein gutes Neues Jahr in Gesundheit und Zufriedenheit.
Herzliche Grüße vom Vorstand:
Gisela Korn-Pernikas, Jürgen Wallenwein und Daniele Schild
Anfang Juli 2021 konnte endlich die vorgesehene Mitgliederversammlung mit den notwendigen Neuwahlen des Vorstandes stattfinden.
Wegen Corona und krankheitsbedingten Ausfällen im letzten Jahr musste die Versammlung leider immer wieder verschoben werden.
Bericht zur Versammlung kann hier eingesehen werden
Der Vorstand von Mastra e.V. setzt sich jetzt neu zusammen aus:
Gisela Korn-Pernikas - Vorsitzende
Jürgen Wallenwein - stellvertretender Vorsitzender
Daniele Schild - Kassiererin
Herzlichen Dank an Brigitte Crawford und Ute Weidner für ihr langes Engagement im Vorstand von Mastra!
Tätigkeitsbericht MASTRA eV. 2021
Im März 2017 fand die letzte Vorstandswahl statt. Bedingt durch Corona Verordnungen, konnten die
fristgemäßen Neuwahlen nicht durchgeführt werden.
Mitgliederversammlungen fanden im März 2018, Juli 2019 und Juli 2020 statt.
– Der Vorstand hat zusammen mit Verwaltung und Politik eine neue Strandbadordnung
entwickelt die im März 2020 in Kraft getreten ist. Dazu fanden Gespräche mit Verwaltung,
Bezirksbeiräten, Politikern und Presse statt.
– Der Vorstand hat sich weiter für Verbesserungen für Radler zum Standbad gekümmert.
Erreicht wurde, dass auf dem Franzosenweg nicht mehr geparkt werden darf. Der Radweg
vom Strandbad nach Neckarau erneuert wurde. Erneut wurde ein Antrag an die Verwaltung
gestellt, die Rheingoldstr. und den Franzosenweg als Fahrradstr. auszuweisen. Dazu wurde
kürzlich ein Offener Brief veröffentlicht.
– Zum maroden Campinggebäude fanden mehrere Gespräche mit Politik und Verwaltung statt.
Es wurde seitens der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie für ein neues Gebäude in Auftrag
gegeben.
– In Sachen Badeverbot läuft die Klage von Dr.Schmidt beim Verwaltungsgerichtshof
Karlsruhe weiter. Bisher keine Entscheidung. Immer wieder seitens Presse, Fernsehen
Anfragen. Seitens der Partei wurde im Gemeinderat Antrag auf Aufhebung des Badeverbots
gestellt.
– Werbeaktion mit Flyer und Ansprache an Leute für Eintritt in den Verein.
– Es wurden immer wieder verschiedene Anfragen von Bürgern, etc, zum Strandbad an den
Verein gestellt.
Für den Vorstand erstellt,
Gisela Korn-Pernikas
Mastra hat auf eine Absage der Stadtverwaltung bezüglich Antrag auf die (vorläufige) Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur zu Gunsten des Radverkehrs einen offenen Brief versendet!
c/o/Gisela Korn-Pernikas, Fischerstr. 54, 68199 Mannheim, Tel.: 0621/ 816183, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Offener Brief
Reaktion auf die Rückmeldung auf Antrag auf (vorläufige) Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Rad- und Fußverkehrs vom 21.04.2021
Sehr geehrter Herr ...........,
wir sind enttäuscht über die Rückmeldung der Stadtverwaltung FB 61 vom 21.04.2021 zu unserem Antrag auf (vorläufige) Verbesserung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Rad- und Fußverkehrs.
Der Argumentation, dass es für Radfahrer aus Neckarau ausreichend Alternativen gäbe um zum Strandbad zu kommen, können wir nicht folgen. So ist aus unserer Sicht und Erfahrung als
Neckarauer Bürger die Zufahrt zum Strandbad über die Rheingoldstraße und Franzosenweg der direkteste und beliebteste Zufahrtsweg – eben, weil es dazu keine wirklich gute direkte Möglichkeit gibt.
Es würden sicher sehr gerne mehr Bürger*innen diesen Weg zum Strandbad mit dem Fahrrad nehmen, wenn dies eine fahrradfreundliche Alternative wäre.
Das Kraftfahrzeugaufkommen muss trotz der bereits bestehenden Maßnahmen weiterhin eingeschränkt werden. Daher ist die Förderung des Radverkehrs dringend geboten, gerade weil es sich um eine Zufahrt zu beliebten Freizeiteinrichtungen handelt. Aus diesem Grund ist es ja auch erklärtes Ziel (Masterplan Mobilität) das Verhältnis von Kraftfahrzeug zu Radfahrenden umzukehren. Dazu ein Zitat aus einem Interview mit Herrn Eisenhauer (MaMo 08.05.2021):
"Dabei soll das Rad ein bevorzugtes Verkehrsmittel in der Stadt werden“
Dann doch auch und gerade der Weg in ein sehr beliebtes Freizeitgebiet in Mannheim! Es betrifft dort im Weiteren die Schwimmbäder am Stollenwörthweiher, die Kleingartenanlage, der Reiterverein an dieser schmalen Straßenführung ab Rheingoldcenter.
Auch der Argumentation, dass der Franzosenweg die einzige Erschließungsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge und den Busverkehr darstellt und dies nicht mit einer Fahrradstraße mit Ausnahmeregelung für KfZ-Verkehr und Busverkehr abgebildet werden kann, ist nicht nachvollziehbar. So zeigen doch andere Fahrradstraßen genau diese Möglichkeit auf – wie z.B. Stephanienufer oder Mönchwörthstraße mit großem Anwohnerverkehr.
Die Anfahrt ab Rheingoldcenter bis zum Strandbad ist eine doch eher gefährlichere Angelegenheit. So steht zwar ein Fahrradstreifen zwischen Rheingoldcenter bis zum Kreisel zur Verfügung – jedoch kann ein KfZ den eigentlich gebotenen Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht einhalten – für Familien mit Kinder eine nervenaufreibende Sache.
Der Abschnitt zwischen Straßenbahnendstelle Rheingoldhalle und dem Rheindamm ist für Radler aufgrund der schmalen Straße sehr gefährlich. Kommen doch überhaupt gerade mal 2 Autos aneinander vorbei. Wo bleibt das Rad dabei?
In der Vergangenheit war die in Richtung Damm rechte Seite an den Kleingärten ein gemeinsamer Rad- und Fußweg, der auf nur Fußweg umgewidmet wurde – für Radler bedingt frei zu befahren. Eine zügige, ungefährliche Fahrt mit dem Rad ist entfallen.
Mit dem Rad darf man zwar fahren, aber der Fußgänger hat das Recht ungestört zu laufen, der Radfahrer hat dem Fußgänger Vorrang zu geben. Also kein Klingeln, die Fußgänger nicht gefährlich überholen etc.. Einerseits hat er auf die Fußgänger zu achten – oder andererseits ist er dem KfZ- Verkehr auf den engen Straße ausgesetzt.
Denkbar wäre die Einrichtung eines Fahrradwegs auf der Seite Rheingoldhalle bis zum Damm. Ab dort jedoch zumindest ein Fahrradstreifen auf dem Franzosenweg.
Festzustellen ist ferner, die Geschwindigkeit 30 km/h wird auf der Zufahrt von Autos fast nie eingehalten. Wir sehen unbedingt die Notwendigkeit auch ein Parkverbot rechts und links der Rheingoldstraße ab Kreisel einzuführen. Außerdem die Geschwindigkeitsbegrenzung öfter zu kontrollieren.
Wir begrüßen es sehr, wenn am Rheingoldcenter eine Mietstation von Next Bike eingerichtet wird um den Umstieg auf ÖPNV und Fahrrad zu fördern (siehe Masterplan Mobilität).
Die Umwandlung in eine Fahrradstraße ab dem Rheingoldcenter erscheint eindeutig die beste und günstige Lösung. Der Radverkehr zum Freizeitgebiet wird damit nachhaltig gefördert, die Zufahrt mit dem Auto geschwächt. Wie vorgeschlagen ein Pop Up Radweg ohne großen Aufwand. Es sind keine großen Umbauarbeiten und damit verbundene Kosten im Straßenumbau notwendig, Beschilderung und rote Farbe und das Rad fahren in die Freizeit wird sicher und macht Freude.
Wir bitten erneut darum, den von der Stadtverwaltung beschlossenen guten Ansatz, das Fahrrad erhält den Vorrang, an dieser Stelle in Mannheim umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand des Fördervereins Mannheimer Strandbad e.V.
Verteiler:
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