Strandbadsaison 2023 steht vor der Tür

Amtsblatt Stadt Mannheim 09.03.2023

Am 15. März beginnt die offizielle Strandbadsaison, die einige wichtige Regelungen für alle Besucherinnen und Besucher mit sich bringt. So sind zum Beispiel in der Saison weder Fahrräder noch Hunde im ganzen Bereich des Strandbads erlaubt.

„Das Strandbad ist wie Urlaub für die ganze Familie und weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ein rücksichtsvolles Miteinander zum Wohle aller ist jedoch unerlässlich“, erläutert Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. Seit letztem Spätsommer ist das Mannheimer Strandbad noch um eine sportliche Attraktion reicher. Auf Anregung des BBR Neckarau und auf Wunsch zahlreicher Bürgerinnen und Bürger baute der Fachbereich Sport und Freizeit ein 15 mal 24 Meter großes Beachvolleyballfeld im Nahbereich des Restaurants und des Spielplatzes.

Damit auch alle Freude am schönen Strandbad haben, ist neben dem Fahrrad- und Hundeverbot laut aktueller Strandbadsatzung auch das Mitbringen und Nutzen eigener Grills im Strandbad nicht mehr zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Grillen ist nur noch in der ausgewiesenen „Grillzone“ an insgesamt zwölf Stationen erlaubt, die täglich von 6 bis 22 Uhr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht möglich, vielmehr gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Damit alle Grillfreundinnen und -freunde die Gelegenheit erhalten, die stationäre Einrichtung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Roste nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Die „Grillzone“ ist grundsätzlich nur für die Zubereitung vorgesehen. Der Verzehr der Speisen hat außerhalb der „Grillzone“ zu erfolgen. Abfälle beziehungsweise Kohlereste sind in die bereitstehenden Abfallbehälter beziehungsweise Ascheeimer zu entsorgen. Um ein geordnetes und möglichst störungsfreies Miteinander aller Besucherinnen und Besucher sicherzustellen, wird das Personal des Strandbads die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen überwachen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert in Abhängigkeit von der Witterung außerhalb des Strandbads den ruhenden Verkehr. Das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr auf maxi
mal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falsch geparkte Autos werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt. Die Stadt Mannheim appelliert an alle Besuche
rinnen und Besucher, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Strandbad zu fahren. Zudem gilt ein Fütterungsverbot für Vögel und Tiere. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß der geltenden Strandbadsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Es wird appelliert, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Dies schadet den Tieren in den meisten Fällen, die Population wächst und verdrängt heimische Arten. Ratten und ähnliches Ungeziefer werden angelockt und die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.

Weitere Informationen zum Strandbad Mannheim gibt es unter
www.mannheim.de/strandbad.