Auch am Strandbad ab 01.06.2026 Rauchverbot

Wie sich das neue Nichtraucherschutzgesetz auf Mannheim auswirkt
Am Montag, 1. Juni, treten in Baden-Württemberg strengere Vorschriften in Kraft, was Rauchen in der Öffentlichkeit angeht. In Mannheim gelten einige davon allerdings schon länger. Was sich hier nun ändern wird.
Mannheimer Morgen 29.5.2026
Von Steffen Mack und Peter W. Ragge
Rauchen im Freien soll im Südwesten ab 1. Juni an vielen Orten verboten werden.
Mannheim. Für Menschen, die rauchen, wird es wieder ungemütlicher. Diesmal an der frischen Luft. Am 1. Juni treten in Baden-Württemberg strengere Vorschriften in Kraft, was das Qualmen in der Öffentlichkeit angeht. In den städtischen Freibädern etwa ist es dann nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt, wie Leiterin Lena Lawinger auf „MM“-Anfrage erklärte. Im Herzogenriedbad etwa, Mannheims größtem Schwimmbad, wird laut Betriebschef Marco Magin eine Zone in der Nähe des Sprungturms eingerichtet und eine zweite ein gutes Stück rechts vom Eingang. Keine von beiden ist in Kiosk- oder Bistro-Nähe. Das sei so erforderlich, weil das neue Landesgesetz besonders Kinder und Jugendliche schützen solle, so Lawinger und Magin. Daher dürfe in sämtlichen von Minderjährigen genutzten Bereichen nicht mehr geraucht werden.
Ebenfalls verboten ist das Rauchen in öffentlichen Sportanlagen. Darunter fielen aber nicht die ganzen Vereinsgelände, sagt Adnan Werning, Büroleiter von Bürgermeister Ralf Eisenhauser. Auch nicht die von der Stadt gemieteten. Betroffen seien nur jedermann frei zugängliche wie der Untere Luisenpark. Dort und am Strandbad würden nun Verbotsschilder aufgestellt. „Wird das städtische Team auf ein aktuelles Fehlverhalten aufmerksam gemacht, wird das Personal die jeweilige Person ansprechen und auf die Gesetzeslage hinweisen.“
Das landesweite Verbot gilt auch für Spielplätze und Haltestellen. Doch dort ist das Rauchen in Mannheim bereits per Polizeiverordnung untersagt. Der Ordnungsdienst lege darauf bei seinen täglichen Streifengängen ohnehin bereits ein besonderes Augenmerk und greife bei Bedarf ein, teilt Stadtsprecherin Désirée Leisner mit. Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz ändere sich an der Beanstandungspraxis nichts.
Luisenpark und Herzogenriedpark planen eigene Raucherzonen
Auch Luisenpark und Herzogenriedpark fallen unter das neue baden-württembergische Rauchverbot – denn sie gelten juristisch als Zoo wie alle Einrichtungen, die länger als sieben Tage im Jahr Tiere zeigen, wie die Definition lautet. „Daher haben wir natürlich auf die Neuregelung reagiert“, so Stadtpark-Sprecherin Alexandra Wind. Dabei sei auf den Spielplätzen in den Parks das Rauchen bisher bereits untersagt gewesen, die landesweite Neuregelung umfasse aber nun ausdrücklich auch E-Zigaretten und Vapes.

