Start der Strandbadsaison 2022
aus Amtsblatt Stadt Mannheim vom 10.03.2022
Ab dem 15. März beginnt die Strandbadsaison.
Das Strandbad ist eingebettet in einer Rheinschleife südlich des Naturschutzgebietes Reißinsel im Waldpark und großzügige Liege und Spielflächen bieten Platz zum Picknicken, Lesen, Sonnenbaden, Erholen und Spielen. „Das Strandbad ist wie Urlaub für die ganze Familie und weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ein rücksichtsvolles Miteinander zum Wohle aller ist jedoch unerlässlich“,erläutert Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer.
Der für das Strandbad zuständige Fachbereich Sport und Freizeit erinnert an die geltende Strandbadsatzung, die 2020 neu gefasst wurde und insbesondere die vermehrten Grillaktivitäten, die in der Vergangenheit zu hoher Rauchentwicklung, Verschmutzung und Belästigung anderer Gäste geführt hatten, eindämmen soll.
Das Mitbringen und Nutzen eigener Grills im Strandbad ist nicht mehr zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Stattdessen ist Grillen nur noch in der ausgewiesenen „Grillzone“ an den insgesamt zwölf Stationen erlaubt, die täglich von 6 bis 22 Uhr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht möglich, vielmehr gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Damit alle Grillfreunde die Gelegenheit erhalten, die stationäre Einrichtung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Roste nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Die „Grillzone“ ist grundsätzlich nur für die Zubereitung vorgesehen, der Verzehr der Speisen hat außerhalb der „Grillzone“ zu erfolgen. Abfälle bzw. Kohlereste sind in die bereitstehenden Abfallbehälter bzw. Ascheeimer zu entsorgen.
Die Grillstationen stehen auf Betonfundamenten und sind mit Müll- und Aschebehältnissen ausgestattet. Damit wird sowohl die Brandgefahr eingedämmt als auch die Sauberkeit erhöht. Durch die Beschränkung auf die Grillzone und einer entsprechenden Verortung wird der Rauchentwicklung beim Grillen zukünftig entgegengewirkt.
Die Regeln der jeweils aktuellen Corona- Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind zu beachten. Um ein geordnetes und möglichst störungsfreies Miteinander aller Besucherinnen und Besucher sicherzustellen, wird das Personal des Strandbads die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen überwachen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert außerhalb des Strandbads den ruhenden Verkehr. Das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falschparker werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt. Die Stadt appelliert daran, öffentliche Verkehrsmittel zur Anfahrt zu nutzen. Zudem gilt ein Fütterungsverbot für Vögel und Tiere. Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß der geltenden Strandbadsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belegt werden. Es wird an alle Besucherinnen und Besucher appelliert, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Dies schadet den Tieren in den meisten Fällen, die Population wächst und verdrängt heimische Arten, Ratten und ähnliches Ungeziefer werden angelockt und die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu.
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