Flanieren erlaubt, vieles andere nicht

Flanieren erlaubt, vieles andere nicht

NAN 04.2022

Foto: Kranczoch

Strandbadsaison 2022: Bade- und Fütterungsverbot bleibt / Kontrollen angekündigt

NECKARAU. Sobald die ersten sonnigen Frühlingstage wieder viele Menschen ins Freie locken, wird auch die Strandbadsaison beginnen. „Das Strandbad ist wie Urlaub für die ganze Familie und weit über die Mannheimer Stadtgrenzen hinaus bekannt. Ein rücksichtsvolles Miteinander zum Wohle aller ist jedoch unerlässlich“, mahnt aus diesem Anlass aktuell Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer. Denn: Die Strandbadsatzungwurde 2020 neu gefasst und soll – so das Ziel der Stadt – insbesondere die vermehrten Grillaktivitäten, die in der Vergangenheit zu hoher Rauchentwicklung, Verschmutzung und Belästigung anderer Gäste geführt hatten, eindämmen. Zur Erinnerung die Änderungen: Das Mitbringen und Nutzen eigener Grills im Strandbad ist nicht mehr zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Stattdessen ist Grillen nur noch in der ausgewiesenen „Grillzone“ an den insgesamt zwölf Stationen erlaubt, die täglich von 6 bis 22 Uhr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht möglich, vielmehr gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, grillt zuerst. Damit alle Grillfreunde die Gelegenheit erhalten, die stationäre Einrichtung nutzen zu können, ist es erforderlich, dass die Roste nach Beendigung des Grillvorgangs zügig freigeräumt werden. Die Grillzone ist grundsätzlich nur für die Zubereitung vorgesehen, der Verzehr der Speisen hat außerhalb der Grillzone zu erfolgen. Abfälle oder Kohlereste sind in die bereitstehenden Abfallbehälter und Ascheeimer zu entsorgen. Die Grillstationen stehen auf Betonfundamenten und sind mit Müll- und Aschebehältnissen ausgestattet. Damit soll sowohl die Brandgefahr eingedämmt als auch die Sauberkeit erhöht werden. „Durch die Beschränkung auf die Grillzone und eine entsprechende Verortung wird der Rauchentwicklung beim Grillen zukünftig entgegengewirkt“, glaubt die Stadt. Über die Einhaltung dieser und der weiteren Regeln am Strandbad soll auch in diesem Jahr städtisches Personal wachen.

Ebenso über „die Einhaltung der auch vor Ort ausgeschilderten Regelungen“, ergänzt die Stadt. Denn das Parken ist auf den vorgesehenen Parkplätzen samstags sowie an Sonn- und Feiertagen weiterhin zwischen 11 und 19 Uhr auf maximal drei Stunden begrenzt. Die ausgeschilderten absoluten Halteverbote sowie die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Haltestellen gelten uneingeschränkt. Falschparker werden in sicherheitsrelevanten Bereichen konsequent abgeschleppt, kündigt die Stadt an und appelliert, öffentliche Verkehrsmittel zur Anfahrt zu nutzen. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert außerhalb des Strandbades den ruhenden Verkehr. Generell verboten ist und bleibt die Fütterung von Vögeln und Tieren. „Ein Verstoß hiergegen stellt gemäß der geltenden Strandbadsatzung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld belegt werden“, mahnt der zuständige Fachbereich und appelliert an alle Besucherinnen und Besucher des Strandbades, keine Essensreste herumliegen zu lassen und vor allen Dingen die Wildgänse nicht zu füttern. Dies schade den Tieren „in den meisten Fällen, die Population wächst und verdrängt heimische Arten, Ratten und ähnliches Ungeziefer werden angelockt und die Verschmutzung der Wege und Liegewiesen durch Vogelkot nimmt stark zu“.

Ebenfalls verboten ist und bleibt das Baden am Strandbad. Das übrigens so heißt, weil es ursprünglich mal nicht nur geduldet, sondern sogar erlaubt war. Generationen von Neckarauern können sich daran noch lebhaft erinnern. Wie Prof. Dr. Jörg Schmidt. Der pensionierte Verwaltungsrichter ist dreißig Jahre lang am Strandbad geschwommen. „Seit meiner frühen Jugend und bis zum Verbot“, wie er den NAN sagte. Und er klagte am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen das Badeverbot am Strandbad Mannheim. Bis er jetzt die Klage zurückgezogen hat. „Die wollen es verzögern. Ist doch klar. Der Leiter des Rechtsamts, der das bearbeitet, könnte das in einer halben Stunde machen. Länger bräuchte er nicht“, hatte er damals auf die Frage, warum es so lange dauere, bis die Klage bearbeitet sei, kritisiert. „Das ist Taktik.“ Die jetzt offensichtlich gefruchtet hat. Das Baden am Strandbad bleibt also verboten. „Tja, das war eine Überraschung, dass Herr Professor Schmidt aufgegeben hat. Es scheint, das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat sich hier um eine Entscheidung gedrückt und Formalien vorgeschoben“, vermutet Gisela Korn-Pernikas. „Wir bedauern das sehr, war doch Herr Professor Schmidt ein Jurist, der mit seinen Fachkenntnissen hier der richtige Mann war. Leider ist er nach Jahren zermürbt, in der Sache weiterzumachen“, bedauert die Vorsitzende des Mannheimer Strandbadvereins MaStra. Und sie kündigt an: „Wir möchten unbedingt weiterhin, dass das Baden im sauberen Rhein wieder möglich wird. Dazu eine Begrenzung im Wasser zur Fahrrinne der Schiffe, um mehr Sicherheit für Schwimmer einzubauen. Wir werden in unserer nächsten Mitgliederversammlung über das Thema beraten.“ nco