Fahrrad-Überholverbot in der Rheingoldstraße – so will die Stadt Mannheim vorgehen
Verkehr: Die Stadt setzt in der Rheingoldstraße vorerst auf eine Info-Kampagne. Im Herbst wird die alte Fahrradmarkierung entfernt
Mannheimer Morgen – 14.08.2024 – Thorsten Langscheid
Neckarau. Gefordert wird es schon seit Jahren – jetzt setzt die Stadt das Überholverbot von Fahrrädern in der Rheingoldstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen des Neckarauer Waldwegs um. Dabei gilt das Überholverbot in dem Bereich zumindest theoretisch bereits seit 2020. Damals wurde in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben, dass beim Überholen von Fahrrädern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden muss. Das ist bei der schmalen Fahrbahn in der Rheingoldstraße nicht möglich – ergo gilt Überholverbot.
Aktion in der Rheingoldstraße: Poolnudel an Fahrrad zeigt den Mindestabstand
Darauf hatten seither der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) und zuletzt der Verein Mannheimer Strandbad mehrfach hingewiesen und eine Umsetzung der neuen Gesetzeslage vor Ort gefordert. Bei einer gemeinsamen Aktion mit der Verkehrspolizei wurde im April bei einem Radler eine Poolnudel quer auf den Gepäckträger gezurrt, beim Fahren auf dem Schutzstreifen ragte die Nudel weit in die Fahrbahn hinein, ein Überholen war für ein breiteres Fahrzeug unmöglich. Beim Fahren ohne Nudel fiel auf, dass alle Autos das Rad überholten, zwar vorsichtig, aber keines reihte sich hinter den Radfahrer ein.
In der Rheingoldstraße gibt es keinen vollwertigen Fahrradweg, nur den Sicherheitsstreifen, der in den 1990er Jahren nach dem damals gültigen Verkehrsrecht angelegt worden war – und jetzt eine trügerische Sicherheit suggeriere, denn er werde von den Autofahrern als Radweg wahrgenommen, ist es aber nicht. „Das Bewusstsein bei Autofahrern fehlt, daher sind wir für Überholverbotsschilder“, so Gisela Korn-Pernikas damals.
Plakate weisen auf das Fahrrad-Überholverbot in der Rheingoldstraße hin
Überholverbotsschilder seien laut Verkehrsbehörde indessen überflüssig, denn die Straßenverkehrsordnung gilt ganz ohne zusätzlich Beschilderung: Man sieht die schmale Straße, kennt die Regeln, fährt hinter dem Rad her – so die Theorie. Für mehr Sicherheit im Radverkehr initiiert die Stadt Mannheim nun eine Aufmerksamkeitskampagne und appelliert an alle Autofahrer auf Rücksichtnahme: Ab sofort weisen Plakate auf das Überholverbot, das in der Rheingoldstraße gilt, hin.
Aktuell suggeriert der vorhandene Schutzstreifen noch für Radfahrende und Autofahrende eine Sicherheit, die so nicht vorhanden ist. Die städtische Verkehrsplanung hat daher die Entfernung des Schutzstreifens im westlichen Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr nahe der Rheingoldhalle und der Einmündung des Neckarauer Waldwegs (Neckarau West) eingeleitet. Die Demarkierung soll im Herbst dieses Jahres erfolgen. Parallel dazu werden dann auch dauerhafte Hinweisschilder angebracht, die auf das Überholverbot hinweisen.
„Zur Verbesserung der Situation in der Rheingoldstraße, ist es mit Blick auf die Sommerferien wichtig, auf das Überholverbot aufmerksam zu machen, damit insbesondere Kinder und Jugendliche unfallfrei mit dem Rad zum Stollenwörthweiher oder zum Rhein gelangen. Mein Dank gilt dem Bezirksbeirat, dem Strandbad-Verein „Mastra“ und dem Bündnis Fahrradstadt Mannheim, die sich stets für die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer eingesetzt haben“, so Bürgermeister Ralf Eisenhauer.
Stadt erläutert Überholverbot in der Straßenverkehrsordnung
Wie die Stadtverwaltung in einer Mitteilung erläutert, wolle, wer im Straßenverkehr unterwegs ist, in der Regel schnell ans Ziel kommen. Doch neben dem zügigen Vorankommen sei die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Eine Gefahr im Straßenverkehr entstehe besonders beim Überholvorgang und gerade dort, wo die Straßenverhältnisse aufgrund der räumlichen Gegebenheiten beengt sind.
In dem 850-Meter langen Abschnitt der Rheingoldstraße sei dies der Fall. Die Straße habe für den Kfz-Verkehr eine wichtige Sammelfunktion. Gleichzeitig werde sie von Freizeitsuchenden rege genutzt, die mit dem Fahrrad zum Strandbad oder zum Stollenwörthweiher fahren. Zwischen Rad- und Autoverkehr entstehe dort immer wieder ein Konflikt, da die Fahrbahn durch die Bordsteinkanten zwischen Gehweg und Grünfläche, auf der auch die Straßenbahn fährt, begrenzt ist.
In Bezug auf Kfz- und Radverkehr definiert die Straßenverkehrsordnung (§ 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung) innerorts einen sicheren Überholabstand mit mindestens 1,5 Metern. Dieser wird von der rechten Außenkante eines Fahrzeugs bis zum Radfahrenden gemessen. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, so gilt ein Überholverbot. Dieses gilt unabhängig davon, ob ein Radschutzstreifen markiert ist oder nicht und auch unabhängig davon, ob eine zusätzliche Beschilderung auf das bestehende Überholverbot hinweist. (mit kge und red)