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Auf seiner letzten Mitgliederversammlung beschloss unser Verein, mit einem förmlichen Antrag an den OB Dr. Peter Kurz die Aufhebung des Badeverbots am Strandbad Mannheim zu verlangen. MASTRA e.V. hat die Wasserqualität prüfen lassen und diese rechtfertigt nicht mehr das vom Gemeinderat 1978 aus diesem Grunde erlassene Badeverbot. Die Wasserqualität am Lido ist bestens, weit besser als die gesetzlich vorgegebenen Werte für Badegewässer!
Uns ist bewusst, dass Baden immer auch gefährlich sein kann, immer und überall in Gewässern, selbstverständlich auch im Rhein. Es ist jedoch bisher in Deutschland deshalb kein generelles Badeverbot in allen Gewässern erlassen worden. Wir erwarten, dass die Stadt Mannheim ihren BürgerInnen nicht das Recht auf freien Zugang zu öffentlichen Gewässern verwehrt -ja sogar unter Strafandrohung stellt-, sondern in die jeweilige Verantwortung der mündigen BürgerInnen stellt ("Baden auf eigene Gefahr"). Ein Haftungsanspruch, wie von der Stadtverwaltung wohl befürchtet, ergibt sich daraus u.E. nicht; eine Rechtsgrundlage zur Aufrechterhaltung des Badeverbotes ist nicht bekannt.
Deshalb hat MASTRA e.V. einen Antrag auf Aufhebung des Badeverbotes eingereicht (siehe beiliegenden Brief).
Wir haben jetzt den Antwortbrief des Oberbürgermeisters Dr. Peter Kurz auf unsere im Juli gestellten konkreten Fragen zum Badeverbot am Strandbad erhalten und geben diesen im Anhang zum Lesen weiter. Aus unserer Sicht werden unsere Fragen in keiner Weise beantwortet, Messergebnisse die Wasserqualität betreffend werden nicht genannt.
In den vergangen Monaten wurden in Mannheim auch Menschen von herabfallenden Ästen verletzt, d.h. dass eine Gefährdung durch die Bäume in Mannheim nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann und sicherlich kann auch eine schlechte Luftqualität in Mannheim nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Welche Verbote gibt es dann diesbezüglich?
Stattdessen wird als einziges Argument ein in Mannheim-Sandhofen Ertrunkener angeführt. MASTRA e.V. setzt sich aber bewusst nur für das Baden am Mannheimer Strandbad ein, da dieses extra an dieser Stelle errichtet wurde, weil es eben dort keine gefährlichen Strudel gibt.
MASTRA e.V. will die Diskussion mit seriösen Argumenten führen und deshalb ist das Thema Badeverbot mit diesem Brief des OBs für uns nicht erledigt.
Im Juli 2015 hatten wir Oberbürgermeister Dr. Kurz angeschrieben, ob das Schwimmverbot am Strandbad nicht durch ein "Schwimmen auf eigene Gefahr" ersetzt werden könnte. Diese Anfrage und die Antwort des Oberbürgermeisters hat nun eine lebhafte Diskussion in der Öffentlichkeit und Presse entfacht. Wir wollen an dieser Stelle die vielfälltigen Pressemitteilungen und Diskussionsbeiträge - auch zu anderen Themen - wiedergeben.
29.9.15 Antwort des Oberbürgermeisters
19.11.15 Einschätzung vom Rheinschwimmer Prof. Fath
Die neue Strandbadgaststätte "PURINO" ist eröffnet und hier die ersten Eindrücke von der Umgestaltung des Restaurants. Wir wünschen dem neuen Gastronomen viel Erfolg mit seinem leckeren Speiseangebot.
Der MASTRA e.V. hat im September 2015 das Schreiben des Oberbürgermeisters erhalten, dass das Badeverbot am Strandbad weiter aufrecht erhalten wird. Die wesentlichen Gründe dafür waren, verschmutztes Wasser, gefährliche Strudel, Haftungsrechtliche Aspekte der Stadtverwaltung.
Nun haben wir in unserer Jahreshauptversammlung darüber diskutiert, mit dem eindeutigen Votum der Vereinsmitglieder, dass wir uns weiter dafür einsetzen wollen, das Baden am Strandbad zu ermöglichen. Deshalb haben wir erneut an den Oberbürgermeister geschrieben; hier Lesen Sie unseren offenen Brief an den Oberbürgermeister.