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Das Infrastrukturgebäude des Campingplatzes inklusive des Bistros am Mannheimer Strandbades ist baufällig. Ein Ganzjahresbetrieb ist nicht möglich. Das Bistro im nördlichen Teil des Strandbads erfreut sich außergewöhnlicher Beliebtheit.
Der Neckarauer SPD-Stadtrat Dr. Bernhard Boll weist darauf hin, „dass das Gebäude sich jedoch seit mehreren Jahren in derart schlechtem Zustand befindet, dass nur über regelmäßige statische Überprüfungen und bauliche Ertüchtigungen eine Aufrechterhaltung des Campingplatz- und Bistrobetriebs sichergestellt werden kann.“ Es sei dennoch absehbar, dass die Gebäudesubstanz nicht dauerhaft erhalten werden kann und eine grundständige Renovierung unwirtschaftlich ist. „Deshalb ist eine vorbereitende Konzeptstudie für den Neubau eines gestelzten Gebäudes notwendig,“ so Stadtrat Bernhard Boll.
Er hatte deswegen bei den laufenden Etatberatungen entsprechende Haushaltsmittel für 2020 beantragt. Dieser Antrag fand heute bei den Etatberatungen der Stadt Mannheim im Umfang von 100.000 Euro eine Mehrheit im Gemeinderat.
Der SPD-Ortsverein Neckarau-Almenhof-Niederfeld freut sich sehr, dass es im Gemeinderat gelungen ist, eine wichtige Entscheidung für die Weiterentwicklung des Strandbades als Naherholungsgebiet zu treffen.
Ein Schwerpunkt der Aktionen von Mastra ist sich für eine gute Radwegsituation rund um das Strandbad einzusetzen. Unter anderem auch bezüglich des schlechten Zustands des Radwegs von der Silberpappel Richtung Strandbad - auch ein Teil des Europaradwegs entlang des Rheins. Mit Freude hat Mastra die Rückmeldung der Stadtverwaltung vernommen, dass dieses Teilstück einen neuen Belag erhalten soll. Diese Vorhaben wurde nun umgesetzt, die vielen Schlaglöcher sind mit einer neuen Teerdecke überdeckt - es macht richtig Laune die Strecke wieder zu befahren. Allerdings heißt es aufpassen, da der befahrbare Radweg relativ schmal ist und bei Gegenverkehr sollte man aufpassen, dass man nicht zu nah an den Rand kommt. Der neue Belag ist recht stark aufgetragen worden, sodass es an einigen Stellen einen ordentlichen, wenn nicht sogar gefährlichen Absatz zum Grün hat - also aufgepasst und keine großen Wackler!
Das Bemerkswerte dabei ist: ein Fahrradstreifen auf dem Franzosenweg wurde von der Verwaltung abgelehnt, da es dort zu
gefährlich wäre für Radler, da der Übergang zum Grün nicht gleich hoch ist. Allerdings geht es dort überall ohne großes Gefälle von der Straße auf das Grün über !
Wir sind dankbar, dass der Radweg im Wald verbessert wurde. Hoffen wir, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung den neu geteerten Weg befahren und die Widersprüchlichkeit der Entscheidung bezüglich Franzosenweg und der Umsetzung des neuen Belags zwischen Silberpappel und Strandbad erfahren.
Es bleibt aber unser Bestreben, dass der Franzosenweg für den Radverkehr sicherer gemacht wird - zumindest ein Abgrenzungsstreifen für Radfahrer zur Autofahrbahn hin.
Wir begrüßen das Verkehrsmittel Fahrrad auf dem Weg in die Natur, daher ist es optimal aus unserer Sicht eine Umwidmung des Franzosenwegs in eine Fahrradstraße vorzunehmen - das wird die Sicherheit der Radler auf jeden Fall gewährleisten!
Leserbriefe aus Mannheimer Morgen 31.08.2019
Keine Mutprobe, sondern Sommervergnüg
Leserbrief-Schreiber: Ulla Hofmann und Karl Gleisberg, Mannheim
Zum Artikel „Stadt will Grillzone im Grünen begrenzen“ vom 9. Juli:
Ich bin Herrn Jörg Schmidt für seine Verwaltungsklage gegen das Badeverbot am Strandbad ausgesprochen dankbar. Vielleicht eröffnet sich auf diese Weise den Mannheimern die Möglichkeit, im Strandbad tatsächlich wieder einmal zu baden. Bei einigem guten Willen müsste es doch möglich sein, dass unter Beachtung der Schifffahrtsrinne wenigstens in Ufernähe das Baden und Schwimmen erlaubt wird.
Es ist doch kaum zu glauben, dass es in einer Stadt, die an Rhein und Neckar liegt, am Flussufer keine Bademöglichkeit geben soll. Ich bin in meiner Jugend zusammen mit Freundinnen mehrfach vom Strandbad aus über den Rhein und wieder zurück geschwommen, was keineswegs eine Mutprobe war, sondern normales Sommervergnügen. Das war in den 1950er und 1960er Jahren. Seither ist die Schifffahrt schneller und schiffsreicher geworden, das stimmt. Aber am Strömungsverhalten des Rheins hat sich doch kaum etwas verändert.
Mit einem Bademeister und Absperrungen an Ort und Stelle müsste man doch wenigstens in Ufernähe baden können – statt neidvoll die Wildenten zu beobachten, die unser Strandbad mit oder ohne rechtliche Grundlage unbehelligt nutzen.
Ulla Hoffmann - Mannheim
In geordneten Bahnen
Die Stadtverwaltung verteidigt das Badeverbot im Rhein neuerdings mit den Gefahren des Schiffsverkehrs und der Strömung. Die dazu gemachten Äußerungen haben mit der konkreten Situation des Rheins im Bereich des Strandbades leider wenig zu tun. Das wird am deutlichsten, wenn die Stadtverwaltung behauptet, wer am Strandbad bade, schwebe infolge der Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe in potenzieller Lebensgefahr. Dass das falsch ist, erkennt ein aufmerksamer Beobachter leicht; jeder Schwimmer weiß es. Die Verwaltung könnte es auch wissen, wenn sie im Wege der Amtshilfe fachlichen Rat bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder beim Institut für Gewässerkunde einholen würde.
Das hat sie bisher nicht getan und sich stattdessen auf Äußerungen von DLRG-Mitgliedern in der Presse gestützt, die das Strandbad erkennbar noch nie gesehen haben. Achtung DLRG: Das Strandbad in Mannheim hat keine Buhnen und als Flachufer auch keine Strudel, die Schifffahrtsrinne verläuft jenseits der Strommitte auf der Ludwigshafener Seite.
Mit einer gewissen Rechtfertigungstendenz in Bezug auf das Badeverbot wird der Rhein gerne als „gefährlichste Wasserstraße Europas“ oder „Autobahn für Schiffe“ bezeichnet. Das klingt nach Falschfahrern und Fußgängern auf der Fahrbahn. Tatsächlich aber verläuft der Schiffsverkehr auf dem Rhein in buchstäblich geordneten Bahnen, nämlich in der Fahrrinne und dem Fahrwasser rechts und links davon. Die Fahrrinne ist vermessen, kartiert, mit Radarsignalen markiert und durch die Rheinschifffahrts-Verordnung als verbindlicher Bezugspunkt für den Kurs der Schiffe vorgeschrieben.
Die Verordnung, die Lage der Fahrrinne und vor allem die geringe Wassertiefe im Badebereich des Strandbades verhindern im Zusammenspiel sehr effektiv, dass sich Schiffe in den Badebereich des Strandbades verirren und die dort Badenden gefährden. Damit kein Schwimmender auf die Idee kommt, in das Fahrwasser der Schiffe hinaus zu schwimmen, wäre es sinnvoll, einen Badebereich am Strandbad amtlich zu definieren und durch Bojen gemäß Rheinschifffahrts-Verordnung durch das Wasser- und Schifffahrtsamt kennzeichnen zu lassen. Das wäre verbunden mit einem Befahrungsverbot für alle Motorfahrzeuge, was auch das bereits existierende Problem der Motorboote und Jetskier lösen würde.
Als treuer Freund des Strandbades wünsche ich mir sehr, dass die Stadtverwaltung über der ganzen Diskussion nicht länger die Augen davor verschließt, dass sich das Strandbad de facto schon als Badebetrieb etabliert hat und es sinnvoller ist, diesen in geordnete Bahnen zu lenken, als seine Existenz zu ignorieren.
Karl Gleisberg, Mannheim
Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2YW4M51
Mannheimer Morgen, Samstag, 31.08.2019
Neckarau Almenhof Nachrichten NAN 23.08.2019
"Liebe Frau Pernikas,
aus der Ferne ein Gruß von einem alten Mann, der 1946 am Strandbad das Schwimmen erlernt hat, und der es noch erleben möchte, dass man am Strandbad wieder baden und schwimmen darf,
viele Grüße,
Fritz Hönig"
![]() Gegen das Verbot klagt der frühere SPD-Stadtrat und ehemalige Vizepräsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs, Jörg Schmidt. Entscheiden wird das Verwaltungsgericht Karlsruhe, wo Schmidts Klage anhängig ist. © Tröster |
13. August 2019 Leserbrief-Schreiber: Jörg Schmidt, Mannheim
Nachdem ich als derjenige enttarnt wurde, der die Stadt Mannheim wegen des Badeverbots im Strandbad vor den Kadi gezerrt hat, möchte ich mich – zur Vermeidung von Missverständnissen oder Irrtümern – noch einmal zu Wort melden.
In der Sitzung des Umwelt-und Technikausschusses (AUT) ging es, nachdem der Stadt das Argument der Wasserqualität abhandengekommen ist, weil diese schon seit Jahren einwandfrei ist, vor allem um die mit dem Baden im Strandbad bestehenden Gefahren.
Allerdings wird die Stadt hier nicht etwa selbst argumentativ tätig. Sie bedient sich vielmehr ausschließlich der Hilfestellung durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Dazu einige Bemerkungen:
Erstens: Für die nach Ansicht der DLRG bestehenden Gefahren für die Schwimmer gibt es keinen Beleg. Die als sachkundig bezeichneten Rettungsschwimmer können eigentlich keine Erkenntnisse haben, da sie seit dem Badeverbot im Jahre 1978 nicht mehr rettend tätig waren und auch selbst nicht mehr schwimmen durften. Es werden also nicht bewiesene Behauptungen in den Raum gestellt. Teilweise wird sogar mit nachweislich unrichtigen Argumenten gearbeitet. So wurde behauptet, dass die Strömung im Strandbad wegen Baggerarbeiten stark zugenommen habe.
Nach Auskunft des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts wurde im fraglichen Bereich nicht gebaggert. Dies ist nicht nur der Beweis für unrichtigen Vortrag, sondern zudem auch der Nachweis von Inkompetenz. Selbst wenn nämlich in der Fahrrinne gebaggert worden wäre, so hätte dies allenfalls am Ludwigshafener Rheinufer Auswirkungen haben können, nicht aber im Strandbad auf der anderen Rheinseite.
Zweitens: Wenn es die behaupteten starken Gefährdungen gäbe, müsste man der DLRG vorwerfen, dass sie über viele Jahrzehnte hinweg die dort Badenden nicht gewarnt hat. Denn man kann davon ausgehen, dass sich Strudel und Unterströmungen erst nach dem Jahr 1978 ausgebildet haben. Auch die Schifffahrt hat sich – entgegen der Darstellung der DLRG – nicht so verändert, dass sich daraus eine grundlegend veränderte Gefahrensituation ergeben hätte.
Drittens: Ärgerlich ist es, dass die Stadt auf das entscheidende rechtliche Argument gegen die Rechtmäßigkeit des Verbots sowohl in ihrer Klageerwiderung als auch in der Sitzung des AUT nicht eingeht, geschweige denn es widerlegt. Bergsteigen, Klettern im Gebirge, Mountainbikefahren im Gelände sind extrem gefährliche Betätigungen und gleichwohl kommt kein Mensch auf die Idee, sie zu verbieten. Dies hat auch einen Grund: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gibt es ein sogenanntes „Recht auf Selbstgefährdung“, das heißt, es ist jedermanns Sache, ob er sich einer Gefahr aussetzen will oder nicht.
Um dieses Recht auszuschließen, muss der Staat gesetzgebend tätig werden, wie er dies bei der Gurtpflicht und der Helmpflicht für Motorradfahrer (aber nicht für Radler, trotz der Gesundheitsgefahren) getan hat.
Ohne eine entsprechende bundesrechtliche Rechtsgrundlage sind also der Stadt die Hände gebunden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Stadt Mannheim an einem Verbot festhält, für das es keine Rechtfertigung gibt.
Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2YW4M51
Strandbad Ausnahme für Hundebesitzer / Fahrräder bleiben im Naherholungsgebiet verboten / Ehemaliger Verwaltungsrichter Jörg Schmidt klagt gegen Badeverbot
Fällt das Badeverbot am Strandbad? Beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe ist eine Klage dagegen anhängig. Im kommenden Jahr sollen zudem zahlreiche Neuregelungen in dem Naherholungsgebiet am Rhein greifen.
© Tröster
Neue, strengere Regeln fürs Grillen am Strandbad sollen ab der kommenden Saison - also ab 15. März 2020 - gelten. Am Dienstag (9. Juli) befasst sich der Gemeinderat mit einer neuen Benutzungsordnung für das traditionsreiche Naherholungsgebiet im Neckarauer Rheinbogen. „Wir haben bei gutem Wetter mehrfach über 100 Einzelgrills gezählt“, macht Uwe Kaliske, Leiter des fürs Strandbad zuständigen Rathaus-Fachbereichs Sport und Freizeit, das Problem deutlich. In den vergangenen eineinhalb Jahren erörterte er das Thema mit dem Gemeinderat, dem Neckarauer Bezirksbeirat und dem Verein Mannheimer Strandbad (Mastra).
„Viele Besucher, die mit Kühltaschen, Campingtischen und Grills ans Strandbad kommen, fahren mit dem Auto“, so Kaliske. Und „zwei Drittel der Autos“, ergänzt Mastra-Vorsitzende Gisela Korn-Pernikas, „haben keine Mannheimer Nummernschilder“. Die Wiese, so steht es in der Beschlussvorlage des Rats, sei deswegen bei schönem Sommerwetter oft schon vormittags überfüllt. Besucher kämen „in großer Gruppenstärke“, der Grillrauch führe dann oft zu Belästigungen anderer Strandbad-Gäste, etwa im nahegelegenen Lokal Purino.
Feste Feuerstellen geplant
Eine Grillzone mit zwölf festen Feuerstellen soll Abhilfe schaffen - mobile Einzelgrills sind ab nächstes Jahr verboten. Zugleich darf man sich in der Grillzone nicht mehr zum Verzehr niederlassen, so dass die Glut zum Brutzeln quasi abwechselnd von allen genutzt werden kann. Wenn nicht mehr individuell gegrillt werden darf, so die Hoffnung der Strandbad-Akteure, kommen weniger Besucher mit dem Auto. „Das würde dann auch die Parkplatzsituation entschärfen“, sagt Korn-Pernikas. Seit Juni gilt im Franzosenweg komplett Halteverbot, so dass die schmale Zufahrtsstraße bei Hochbetrieb im Naherholungsgebiet nicht dauernd verstopft ist. Den Franzosenweg zur Fahrradstraße umzuwidmen, wie es Mastra-Chefin Korn-Pernikas vorschlägt - soweit will man im Rathaus allerdings nicht gehen. Immerhin: Es sollen eine Fahrradspur am Franzosenweg sowie mehr Radstellplätze geschaffen werden, denn das Mitnehmen von Fahrrädern ins Strandbad hinein bleibt künftig genauso wie das Mitnehmen von Hunden verboten.
Hier waren es vor allem Besucher der Gaststätte, die wenig Verständnis dafür aufbrachten, dass sie mit ihrem Vierbeiner nicht durchs Strandbad hindurch zu dem Lokal, in dem Hunde erlaubt sind, gehen dürfen. Für sie soll nun der Wirtschaftsweg beim Strandbad-Haupteingang auf der Rückseite des Gaststättengebäudes als Zugang ausnahmsweise geöffnet werden.
Unklar ist indessen, ob künftig am Strandbad wieder im Rhein geschwommen werden darf. „Das würden wir uns sehr wünschen“, sagt Gisela Korn-Pernikas und verweist auf Städte wie Basel, Köln oder das benachbarte Worms. Nur bei uns ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt“. Gegen das Verbot hat der frühere SPD-Stadtrat und ehemalige Vizepräsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs, Jörg Schmidt, geklagt.
„Wir schätzen die Gefahrensituation vor Ort so ein, dass ein Badeverbot richtig ist“, sagte Bürgermeister Lothar Quast (SPD) vergangene Woche in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) des Gemeinderats. Die Freien Wähler/Mannheimer Liste hatten die Aufhebung des Badeverbots gefordert, auch die Grünen hatten nach Möglichkeiten gefragt, das Baden auf eigene Gefahr zu erlauben.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt plädiere wegen der Strömungsverhältnisse im Rhein ebenfalls für das Verbot, so Quast. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wo Schmidts Klage anhängig ist, müsse nun abgewartet werden. Er betonte aber auch: Mannheim biete genügend Möglichkeiten zum Schwimmen. Zum Beispiel, so Korn-Pernikas, außerhalb des Strandbads. Dort sei das Baden im Fluss zumindest nicht verboten. (mit imo)
Neue Benutzungsordnung Strandbad: www.bit.ly/32eDbxL
© Mannheimer Morgen, Dienstag, 09.07.2019
Mannheimer Morgen
Nein, schön ist das am Strandbad nicht, wenn manchmal Dutzende, manchmal sogar über 100 Grills Duft- und Rauchschwaden absondern. Auch Radfahrer und Hunde haben auf der Promenade und den Spiel- und Liegewiesen nichts verloren. Und vom Parkplatz-Chaos an besucherstarken Schönwetter-Wochenenden gar nicht erst zu sprechen. Aber ernste Probleme, das sagen sowohl Stadt als auch bürgerschaftlicher Förderverein, gibt’s im grünen Süden zum Glück so gut wie nicht. Selbst dann nicht, wenn die Wiesen am Rheinufer von Besuchern in großer Gruppenstärke bevölkert werden.
Lediglich von „einer Handvoll Uneinsichtiger“, die pro Saison von der Strandbadaufsicht bei Verstößen erwischt werden, weiß Uwe Kaliske vom Rathaus-Fachbereich Sport und Freizeit zu berichten. Die neue Benutzungsordnung enthält jede Menge Verbote und Vorschriften, deren Einhaltung auch irgendwie überwacht werden müsste. Dass auch gegen diese Regelungen die Handvoll Uneinsichtige verstoßen wird – damit muss man leider rechnen. Ansonsten gilt: Mit gegenseitiger Rücksichtnahme kommt man am weitesten. Am Strandbad-Grill genauso wie überall sonst im Leben.
© Mannheimer Morgen, Dienstag, 09.07.2019
Autor: Thorsten Langscheid (lang)
Mannheimer Morgen 09.07.2019
Grillfreunde, Hundebesitzer und Fahrradfahrer müssen sich auf teils strengere Vorschriften am Mannheimer Strandbad einstellen. Der Gemeinderat will eine neue Benutzungsordnung für das Naherholungsgebiet verabschieden. Ab 2020 sollen mobile, mitgebrachte Grills verboten werden. Im Gegenzug will die Stadt vorerst zwölf feste Feuerstellen (im Bild ein bestehender Grillplatz) errichten, auf denen Speisen zubereitet werden dürfen. Allerdings darf man sich dann zum Verzehr nicht mehr dort aufhalten. Vom generellen Hundeverbot soll es Ausnahmen geben, für Radfahrer sind zusätzliche Stellplätze geplant. lang
Autor: lang
Bild: © Pressefotoagentur Thomas Tröste
NECKARAU. Auf den NAN Artikel zum „Radfahr-unfreundlichen Franzosenweg“ in der vergangenen Ausgabe, so die Einleitung, haben zwei Mitglieder des Mannheimer Strandbad-Vereins MaStra der Redaktion einen Leserbrief zugesandt.
„Wir freuen uns, wenn dieser veröffentlicht wird“, so die Vorsitzende Gisela Korn-Pernikas.
„Wie der letzten Ausgabe der Neckarau-Almenhof- Nachrichten zu entnehmen ist, findet die Stadt immer wieder neue abstruse Begründungen, das Radfahren auf dem Franzosenweg (Autostraße ohne Radweg zum Mannheimer Strandbad) unverändert lebensgefährlich zu belassen, wie es bis dato ist: keine Fahrradstraße, kein Schutzstreifen für Radfahrer, und bis auf Weiteres auch kein Geld für eine Sanierung der Fahrbahn, die als Grundvoraussetzung für weitere denRadverkehr fördernde Maßnahmen gesehen wird. Vielen Dank für gar nichts, Herr Quast, oder wer immer diesen Unsinn verzapft hat.
1. Die Einrichtung des Franzosenwegs als Fahrradstraße würde innerhalb kurzer Zeit für einen immensen Anstieg der Radfahrenden sorgen, so dass das unsinnige Argument, es gebe auf dem Franzosenweg zu wenige Radler, hinfällig wäre. Siehe hierzu die letzten Zählungen auf der neu eingerichteten Fahrradstraße vom Rosengarten zum Nationaltheater, wo die Anzahl der Radler innerhalb kürzester Zeit drastisch gestiegen ist (und die der PKW gesunken). Im Übrigen eine regelmäßige Folge der Einrichtung von Fahrradstraßen, die aus vielen Städten bekannt und nachgewiesen ist.
2. Wenigstens einen Strich auf die Fahrbahn zu malen, um den Autofahrern so zu signalisieren ‚Hallo, hier sind auch Radler unterwegs‘ wäre das Mindeste, was die Stadt zu tun hätte. Wenn der Strich nicht durchgezogen ist, darf er von Autofahrern überfahren werden, wo also liegt das Problem, den nötigen Abstand zum angeblich ungesicherten Fahrbahnrand zu gewährleisten und den Strich entsprechend weit Richtung Mitte zu malen? Mit gesundem Menschenverstand hat das Verhalten der Stadt nichts mehr zu tun. So bleibt alles, wie es ist: Familien können den Franzosenweg zum Strandbad mit einem anderen Gefährt als dem PKW gar nicht nutzen, wollen sie ihre Kinder nicht unnötigen Wahnsinnsgefahren (ja, es ist wahnsinnig gefährlich dort) aussetzen. Hartgesottene Radler setzen weiterhin viel aufs Spiel, wenn sie diese Straße nutzen, das (angebliche) Tempo 30 wird ja ebenfalls nicht durchgesetzt, so dass die meisten PKW mit Tempo 50-70 km/h dort unterwegs sind. Aber schön, dass wir am 22.06.2019 wieder ein Monnem Bike Festival feiern dürfen, bei dem Mannheim seine Fahrradfreundlichkeit wieder mal so richtig unter Beweis stellen kann. Haha, lange nicht so gelacht angesichts der weniger als halbherzigen Bemühungen der Verwaltung, den Radverkehr in dieser Stadt zu fördern.“
Heinz Baumann und Steffi Wolf
Hinweis: Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion (NAN) wieder und diese behält sich vor, Zuschriften zu kürzen
NAN - Ausgabe Nr. 6 vom 14.06.2019